Verwaltungsgerichtshof
20.10.1992
90/04/0266
Die Genehmigung nach Paragraph 39, Absatz 5, GewO 1973 ist so zu erwirken, daß sie vor Ablauf der Frist des Paragraph 9, Absatz 2, legcit vorliegt. Aus Paragraph 39, Absatz 5, legcit ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine zeitliche Rückwirkung der rechtskräftigen Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers
(Hinweis E 9.10.1981, 81/04/0104).