Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.1992

Geschäftszahl

90/04/0266

Rechtssatz

Die Genehmigung nach Paragraph 39, Absatz 5, GewO 1973 ist so zu erwirken, daß sie vor Ablauf der Frist des Paragraph 9, Absatz 2, legcit vorliegt. Aus Paragraph 39, Absatz 5, legcit ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine zeitliche Rückwirkung der rechtskräftigen Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers

(Hinweis E 9.10.1981, 81/04/0104).