Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1993

Geschäftszahl

90/04/0265

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0736/47 E 18. März 1948 VwSlg 357 A/1948 RS 1

Stammrechtssatz

Die Behörde muß im Verwaltungsverfahren den Parteien Gelegenheit geben, sich auch über offenkundige Tatsachen zu äußern.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

90/04/0268