Verwaltungsgerichtshof
27.04.1993
90/04/0265
"Allgemein bekannt" sind Tatsachen, die aus der alltäglichen Erfahrung eines Durchschnittsmenschen - ohne besondere Fachkenntnisse - hergeleitet werden können (Hinweis E 23.1.1986, 85/02/0210).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/04/0268