Verwaltungsgerichtshof
27.04.1993
90/04/0265
Kann die Genehmigungsfähigkeit einer Anlage (Anlagenänderung) durch zusätzliche, das Vorhaben in seinem "Wesen" unberührt lassende Auflagen nicht erreicht werden, so ist die Genehmigung zu versagen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/04/0268