Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1993

Geschäftszahl

90/04/0265

Rechtssatz

Kann die Genehmigungsfähigkeit einer Anlage (Anlagenänderung) durch zusätzliche, das Vorhaben in seinem "Wesen" unberührt lassende Auflagen nicht erreicht werden, so ist die Genehmigung zu versagen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

90/04/0268