Verwaltungsgerichtshof
27.04.1993
90/04/0265
GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/04/0256 4
Eine Betriebsanlage kann durch Auflagen nur so weit modifiziert werden, daß sie in ihrem "Wesen" unberührt bleibt (Hinweis E 29.5.1990, 89/04/0203).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/04/0268