Verwaltungsgerichtshof
23.04.1991
90/04/0238
GRS wie VwGH B 1990/11/27 90/04/0177 2
In Ansehung von Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteiligen Einwirkungen durch Personen, die die Anlage der Art des Betriebes gemäß in Anspruch nehmen - und somit insbesondere auch betreffend des durch diese hervorgerufenen durch Kunden bewirkten Verkehrs - , ist auf die Bewirkung "in der Betriebsanlage" (also nicht schon bei der Zufahrt bzw Abfahrt) abzustellen (Hinweis E 6.2.1990, 89/04/0089, 89/04/0090).