Verwaltungsgerichtshof
27.02.1991
90/04/0199
GRS wie 90/04/0035 E 25. September 1990 RS 3 (hier: in Ansehung der Zeitdauer von Schweißarbeiten)
Der gewerbetechnische Amtssachverständige darf in Ansehung der Art und der Häufigkeit der Verwendung der Planierraupe nicht von im Verfahren erstatteten Auskünften des Betriebsanlagengenehmigungswerbers ausgehen, ohne daß sich diese Umstände etwa in einer verpflichtenden Weise aus der Betriebsbeschreibung bzw. aus Auflagenvorschreibungen ergeben.