Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1992

Geschäftszahl

90/04/0174

Rechtssatz

Fehlen in dem im Konzessionserteilungsbescheid für ein Gastgewerbe in der "Betriebsart Altenpflegeheim" genannten Aufträgen eindeutige und schlüssige Anhaltspunkte für das Tatbestandsmerkmal "fachlich geeignetes Personal", so entsprechen diese Aufträge nicht dem Erfordernis, daß derartige Aufträge so klar gefaßt sein müssen, daß sie dem Verpflichteten jederzeit die Grenzen seines Verhaltens und damit die Einhaltung der Aufträge zweifelsfrei erkennen lassen; dies

schon deshalb, weil aus dem objektiv zu betrachtenden Wortlaut solcher Aufträge (vor dem Hintergrund des Beschwerdefalles) nicht in hinreichender Weise erschlossen werden kann, ob nur solche Pflegepersonen verwendet werden dürfen, die (tatsächlich) die erforderliche fachliche Befähigung zur

selbständigen oder bloß hilfsweisen Ausübung der Altenpflege besitzen.