Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1992

Geschäftszahl

90/04/0174

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/27 90/04/0087 1

Stammrechtssatz

Dem Konkretisierungsgebot gem Paragraph 44, a Litera a, VStG wird in Ansehung des Vorwurfes des Betreibens eines "Gastgewerbes" im Regelfall jedenfalls durch einen Hinweis auf die Betriebsart Rechnung getragen (Hinweis E 18.9.1984, 84/04/0033).