Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.1990

Geschäftszahl

90/04/0117

Rechtssatz

Der im erstbehördlichen Bescheid ohne Anführung einer gesetzlichen Bezugstelle angeführte Passus "Dieser Bescheid ist ungeachtet dessen, ob ein Rechtsmittel eingebracht wird, vollstreckbar" widerspricht nicht der sich aus Paragraph 57, Absatz 2, AVG ergebenden Wirkung einer Vorstellung.