Verwaltungsgerichtshof
30.10.1990
90/04/0117
Der im erstbehördlichen Bescheid ohne Anführung einer gesetzlichen Bezugstelle angeführte Passus "Dieser Bescheid ist ungeachtet dessen, ob ein Rechtsmittel eingebracht wird, vollstreckbar" widerspricht nicht der sich aus Paragraph 57, Absatz 2, AVG ergebenden Wirkung einer Vorstellung.