Verwaltungsgerichtshof
10.10.1990
90/03/0210
Zur Verwirklichung des Tatbildes der Verwaltungsübertretung nach Paragraph 4, Absatz 2, zweiter Satz StVO genügt auch das fahrlässige Nichtwissen des Täters von der Verletzung einer anderen Person durch den Verkehrsunfall (Hinweis E 11.3.1987, 85/03/0114).