Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.1990

Geschäftszahl

90/03/0210

Rechtssatz

Zur Verwirklichung des Tatbildes der Verwaltungsübertretung nach Paragraph 4, Absatz 2, zweiter Satz StVO genügt auch das fahrlässige Nichtwissen des Täters von der Verletzung einer anderen Person durch den Verkehrsunfall (Hinweis E 11.3.1987, 85/03/0114).