Verwaltungsgerichtshof
19.06.1991
90/03/0174
GRS wie VwGH E 1991/06/04 90/18/0091 3
Verstärkter Senat
Eine gesetzliche Grundlage dafür, daß die Beh vom Besch die Vorlage einer schriftlichen Erklärung des im Ausland befindlichen Entlastungszeugen in gerichtlich oder notariell beglaubigter Form verlangen könnte, besteht nicht (auf die abweichende Auswertung auf dem Evidenzbearbeitungsblatt zu E 17.12.1986, 86/03/0125 und in der dieses E betreffenden VwSlg 12355 A/1986 wird hingewiesen).