Verwaltungsgerichtshof
10.04.1991
90/03/0162
Die Behörde darf nicht ausschließlich Belastungszeugen vernehmen und dann erklären, angesichts dieser Zeugenaussagen sei jede weitere Beweisaufnahme unerheblich.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
90/03/0199