Verwaltungsgerichtshof
19.09.1990
90/03/0136
GRS wie 87/02/0155 E 16. Dezember 1987 RS 3
Hypothetische, nicht entsprechend fachlich untermauerte Behauptungen lösen keine Ermittlungspflicht in Richtung Messfehler oder Irrtümer des Meldungslegers bei einer Radarmessung aus. (hier: Reflexionswirkung eines Gitterzaunes)