Verwaltungsgerichtshof
19.09.1990
90/03/0100
Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 7, Litera a, GGSt verlangt die Übergabe der im ADR vorgeschriebenen Begleitpapiere. Ein Papier, in welchem entgegen dem zweiten Teil der Anlage A, Abschnitt 2.B zu Klasse 3, die Angabe der Klasse und der Ziffer fehlt, stellt nicht das im ADR vorgeschriebene Begleitpapier dar.