Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1990

Geschäftszahl

90/03/0100

Rechtssatz

Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 7, Litera a, GGSt verlangt die Übergabe der im ADR vorgeschriebenen Begleitpapiere. Ein Papier, in welchem entgegen dem zweiten Teil der Anlage A, Abschnitt 2.B zu Klasse 3, die Angabe der Klasse und der Ziffer fehlt, stellt nicht das im ADR vorgeschriebene Begleitpapier dar.