Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1991

Geschäftszahl

90/03/0029

Rechtssatz

Eine Richtigstellung der verletzten Verwaltungsvorschrift ist auch nach Ablauf der sechsmonatigen Verfolgungsverjährungsfrist möglich, wenn dem Besch kein anderer Sachverhalt zur Last gelegt wurde.