Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.1991

Geschäftszahl

90/02/0208

Rechtssatz

Paragraph 4, Absatz 2, StVO (anders als etwa Paragraph 5, Absatz 2, StVO) stellt eine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd Paragraph 44 a, litb VStG dar, weil es sich bei dieser Bestimmung um eine Gebotsnorm handelt, in der dem Normadressaten Hilfeleistungspflichten und Verständigungspflichten auferlegt werden.