Verwaltungsgerichtshof
15.05.1991
90/02/0204
GRS wie 87/03/0005 E 8. April 1987 RS 2
Eine Verweigerung der Atemluftprobe kann auch dann angenommen werden, wenn der Aufgeforderte nach mehrmaligem Verlangen immer wieder Einwände erhebt und diese somit faktisch verhindert, ohne sie ausdrücklich abzulehnen. (Hinweis auf E vom 20.11.1979, 2568/79)