Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.1991

Geschäftszahl

90/02/0204

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/03/0005 E 8. April 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Verweigerung der Atemluftprobe kann auch dann angenommen werden, wenn der Aufgeforderte nach mehrmaligem Verlangen immer wieder Einwände erhebt und diese somit faktisch verhindert, ohne sie ausdrücklich abzulehnen. (Hinweis auf E vom 20.11.1979, 2568/79)