Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1991

Geschäftszahl

90/02/0191

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0181 2

Stammrechtssatz

Alkoholgeruch aus dem Munde rechtfertigt die Vermutung einer Alkoholisierung. Ob die Atemluft stark oder nur leicht nach Alkohol riecht, ist ohne Belang (Hinweis E 28.11.1975, 192/75).