Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1991

Geschäftszahl

90/02/0181

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/02/0022 E 28. Juni 1989 RS 5

Stammrechtssatz

Als Verweigerung der Atemluftprobe gilt auch, wenn an der mittels Alkomaten durchgeführten Untersuchung nicht entsprechend mitgewirkt wird (Hinweis E 27.1.1972, 0381/71, VwSlg 8156 A/1972).