Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1991

Geschäftszahl

90/02/0181

Rechtssatz

Alkoholgeruch aus dem Munde rechtfertigt die Vermutung einer Alkoholisierung. Ob die Atemluft stark oder nur leicht nach Alkohol riecht, ist ohne Belang (Hinweis E 28.11.1975, 192/75).