Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1991

Geschäftszahl

90/02/0170

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/02/0047 2

Stammrechtssatz

Es entspricht dem Gesetz, einen Zeugen in Abwesenheit des Beschuldigten zu vernehmen, dem Beschuldigten diese Aussagen in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen und ihm Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen

(Hinweis E 2.7.1964, VwSlg 6396 A/1964).

Beachte

Die Beschwerdefälle 90/02/0173 und 91/02/0010 wurden am 20.2.1991 im gleichen Sinne erledigt.