Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1991

Geschäftszahl

90/02/0165

Rechtssatz

Die Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung eines Lenkers ist bei einem Alkoholkonsum vor Antritt der Fahrt angebracht (Hinweis E 31.10.1990, 89/02/0185).