Verwaltungsgerichtshof
23.01.1991
90/02/0165
Nähern sich zwei PKW schon vor der Kontaktierung gefahrbringend, so sind die Lenker verpflichtet, dem jeweils entgegenkommenden PKW eine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden (Hinweis E 28.3.1985, 85/02/0072).