Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1991

Geschäftszahl

90/02/0145

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/10 90/03/0183 1

Stammrechtssatz

Die Überschreitung eines gemeinsamen Gesamtgewichtes von zu einem Kraftwagenzug verbundenen Kraftwagen und Anhänger ist nicht pönalisiert (Hinweis E 9.5.1990, 89/02/0160).