Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1991

Geschäftszahl

90/02/0145

Rechtssatz

Die bloße Aufnahme einschlägiger Klauseln in Arbeitsverträge entlastet den Dienstgeber (Zulassungsbesitzer) nicht von der ihn treffenden Pflicht gem Paragraph 103, Absatz eins, Litera a, KFG. Vielmehr bedarf es einer wirksamen begleitenden Kontrolle.