Verwaltungsgerichtshof
20.02.1991
90/02/0145
Die bloße Aufnahme einschlägiger Klauseln in Arbeitsverträge entlastet den Dienstgeber (Zulassungsbesitzer) nicht von der ihn treffenden Pflicht gem Paragraph 103, Absatz eins, Litera a, KFG. Vielmehr bedarf es einer wirksamen begleitenden Kontrolle.