Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.1992

Geschäftszahl

90/02/0142

Rechtssatz

Alkoholisierungssymptome bei einem Fahrzeuglenker müssen vor dem Ausspruch der Aufforderung zur Atemluftprobe und nicht bei der Verweigerung derselben vorliegen.