Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1990

Geschäftszahl

90/02/0126

Rechtssatz

In der Unterlassung der Anführung des Kennzeichens auch des Zugfahrzeuges eines Lkw-Zuges im Spruch des angefochtenen Bescheides liegt kein Verstoß gegen das Konkretisierungsgebot iSd Paragraph 44 a, lita VStG (Hinweis E VS 3.10.1985 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985).