Verwaltungsgerichtshof
28.11.1990
90/02/0115
Den Bestimmungen des Stmk GVG läßt sich nicht entnehmen, daß die Verkäufer des Grundstücks durch die grundverkehrsbehördliche Genehmigung eines allenfalls nicht (mehr) existierenden Kaufvertrages in ihren Rechten beeinträchtigt werden könnten.