Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.10.1990

Geschäftszahl

90/02/0103

Rechtssatz

Wird nur die gesetzlich vorgesehene Mindeststrafe verhängt, so ist es nicht erforderlich, daß die Beh Auskünfte über die Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse des Besch einholt.