Verwaltungsgerichtshof
15.05.1990
90/02/0072
Eine Firma als solche ist kein selbständiges Rechtssubjekt (Hinweis E 22.2.1989, 88/03/0192). Sie dient nur der Identifizierung des Unternehmensträgers, sie schafft daher keinerlei Rechtssubjekt neben und außer diesem (Hinweis Schuhmacher in Straube, Kommentar zum Handelsgesetzbuch, S 141).