Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.1990

Geschäftszahl

90/02/0047

Rechtssatz

Ein mit einem Gerät iSd Paragraph 5, Absatz 2 a, Litera b, StVO erzieltes Ergebnis macht Beweis über die Alkoholbeeinträchtigung. Der Gesetzgeber ist dabei grundsätzlich von der Tauglichkeit solcher Meßgeräte ausgegangen

(Hinweis E 10.10.1989, 89/02/0039).