Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.08.1990

Geschäftszahl

90/02/0024

Rechtssatz

Die Vermutung der Alkoholisierung des Besch ergibt sich schon aus dem von diesem selbst zugegebenen Alkoholkonsum (Hinweis E 25.4.1990, 89/03/0316).