§ 89a Abs 2a StVO enthält nur eine demonstrative Aufzählung jener Fälle, in denen die Entfernung eines Fahrzeuges in Betracht kommt (Hinweis E 21.2.1990, 89/02/0194).Paragraph 89 a, Absatz 2 a, StVO enthält nur eine demonstrative Aufzählung jener Fälle, in denen die Entfernung eines Fahrzeuges in Betracht kommt (Hinweis E 21.2.1990, 89/02/0194).