Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.04.1991

Geschäftszahl

90/01/0232

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0679/50 B 18. Februar 1952 VwSlg 2454 A/1952 RS 1

Stammrechtssatz

Einem behördlichen Schriftstück ohne Unterschrift oder Beglaubigung fehlt von vornherein der Bescheidcharakter. Dieser Mangel kann auch nicht durch Übermittlung der unvollständigen Niederschrift auf Grund eines Verlangens gem Paragraph 62, Absatz 3, AVG nachträglich geheilt werden.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

91/01/0031

91/01/0008