Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.1990

Geschäftszahl

90/01/0112

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1055/76 E 22. Juni 1976 VwSlg 9094 A/1976 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung, ob Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß mit den Waffen unvorsichtig und unsachgemäß umgegangen und sie nicht sorgfältig verwahrt würden, ist ein strenger Maßstab anzulegen.