Verwaltungsgerichtshof
19.01.1990
89/18/0202
GRS wie 88/18/0085 B 27. Mai 1988 RS 2
Einem Rechtsanwalt, der sich bei der Unterfertigung eines Schriftsatzes (mit welchem einem Mängelbehebungsauftrag entsprochen werden soll) nicht überzeugt, was er unterfertigt, ist grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
89/18/0203
Besprechung in:
AnwBl 1988/12, S 680;