Verwaltungsgerichtshof
19.01.1990
89/18/0202
GRS wie 87/04/0151 B 15. September 1987 RS 3
Nach ständiger Judikatur ist weiters das Verschulden des Parteienvertreters stets einem Verschulden der Partei selbst gleichzusetzen und schließlich ein Verschulden der Angestellten eines Rechtsanwaltes diesem als Verschulden anzurechnen, wenn der Rechtsanwalt selbst die gebotene und ihm zumutbare Kontrolle gegenüber seinen Angestellten unterlassen hat (Hinweis auf B VS vom 19.1.1977, 1212/76, VwSlg 9226 A/1977, 17.9.1985, 85/04/0070, 15.4.1983, 83/04/0057, und vom 25.2.1983, 83/04/0021).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
89/18/0203
Besprechung in:
AnwBl 1988/12, S 680;