Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.09.1989

Geschäftszahl

89/18/0075

Rechtssatz

Die Frage, ob der Täter zur Tatzeit iSd Paragraph 3, Absatz eins, VStG zurechnungsfähig war, ist eine Rechtsfrage, die von der Behörde mit Hilfe eines ärztlichen Sachverständigen zu lösen ist (Hinweis E 23.11.1972, 1317/72).