Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.07.1989

Geschäftszahl

89/18/0055

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1727/68 E 27. Februar 1970 VwSlg 7747 A/1970 RS 1

Stammrechtssatz

Die Erteilung einer bewußt falschen Auskunft bezüglich Überlassung eines Kraftfahrzeuges ist der Nichterteilung dieser Auskunft gleichzuhalten. Der Tatort ist der Ort der Auskunftserteilung.