Verwaltungsgerichtshof
07.07.1989
89/18/0034
GRS wie 86/07/0284 E 31. März 1987 RS 2
Der Begriff des WOHNSITZES schließt ein Zweifaches in sich, nämlich ein tatsächliches Moment - die Niederlassung in einem Orte - und ein psychischer und zwar die Absicht, in dem Orte der Niederlassung bleibenden Aufenthalt zu nehmen (Hinweis E 23.5.1949, 1478/48, VwSlg 845 A/1949).