Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1991

Geschäftszahl

89/17/0244

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/08 90/15/0145 4

Stammrechtssatz

Verwendet ein in Paragraph 80,, Paragraph 81,, Paragraph 82,, Paragraph 83,, Paragraph 84, BAO bezeichneter Vertreter die ihm zur Verfügung stehenden Mittel nicht anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten (kridamäßig), so liegt darin eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters.