Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.04.1991

Geschäftszahl

89/17/0185

Rechtssatz

Für eine Unternehmenspacht spricht unter anderem auch, wenn der Zins von der Höhe des Umsatzes abhängt (Hinweis Koziol-Welser, Grundriß des Bürgerlichen Rechts I/8, S 341).

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1992, 112;