Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.04.1991

Geschäftszahl

89/17/0185

Rechtssatz

Die Vereinbarung einer Betriebspflicht stellt eines der ausschlaggebenden Kriterien eines Unternehmenspachtvertrages dar.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZ 1992, 112;