Verwaltungsgerichtshof
18.12.1992
89/17/0173
Für das Verschulden im Sinne des Paragraph 7 und des Paragraph 54, Wr LAO ist nicht maßgebend, ob der Beschwerdeführer seine Funktion als Vertreter tatsächlich ausgeübt hat, sondern es kommt vielmehr darauf an, ob er als Geschäftsführer zum Vertreter der GmbH bestellt war und ihm daher diese Funktion auszufüllen oblegen
hätte (Hinweis E 21.5.1992, 91/17/0044).