Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1991

Geschäftszahl

89/17/0120

Rechtssatz

Eine Verletzung im Recht "auf Eigenverbrauch gemäß Paragraph 13, Absatz 2, Ziffer eins, MOG" kann nicht vorliegen, wenn die belBeh mit dem angefochtenen Bescheid die Berufung des Bf gegen den Bescheid der Behörde erster Rechtsstufe zurückgewiesen, also keine meritorische Entscheidung getroffen hat.