Verwaltungsgerichtshof
17.05.1991
89/17/0120
Eine Verletzung im Recht "auf Eigenverbrauch gemäß Paragraph 13, Absatz 2, Ziffer eins, MOG" kann nicht vorliegen, wenn die belBeh mit dem angefochtenen Bescheid die Berufung des Bf gegen den Bescheid der Behörde erster Rechtsstufe zurückgewiesen, also keine meritorische Entscheidung getroffen hat.