Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1992

Geschäftszahl

89/17/0083

Rechtssatz

Für die Fälligkeit der Selbstbemessungsabgabe kommt es im konkreten Fall auf Paragraph 8, Wr AnkündigungsabgabeG an (argumentum "einzuzahlen" in Absatz eins und Absatz 4, erster Satz sowie "abzuführen" in Absatz 4, zweiter Satz.