Verwaltungsgerichtshof
18.12.1992
89/17/0083
Für die Fälligkeit der Selbstbemessungsabgabe kommt es im konkreten Fall auf Paragraph 8, Wr AnkündigungsabgabeG an (argumentum "einzuzahlen" in Absatz eins und Absatz 4, erster Satz sowie "abzuführen" in Absatz 4, zweiter Satz.