Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1992

Geschäftszahl

89/17/0083

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/13 92/17/0057 4

Stammrechtssatz

Hat es der Abgabepflichtige bei seiner Bestellung zum Geschäftsführer unterlassen sich über die rechtliche Stellung eines Geschäftsführers einer GmbH zu informieren, so liegt in der Unterlassung von Erkundigungen ein zumindest fahrlässiges Verhalten und ist die Rechtsunkenntnis auch vorwerfbar, weil Rechtskenntnis bei Anwendung der gehörigen Aufmerksamkeit hätte erreicht werden können.