Verwaltungsgerichtshof
06.10.1989
89/17/0047
GRS wie 87/17/0350 E 9. Juni 1989 VwSlg 12945 A/1989 RS 9
Ein 14 grädiges Bier inländischer Herkunft kann im Preis nicht den zollbelasteten ausländischen Importbieren gleichgestellt werden. Daran ändert nichts, dass gem Paragraph eins, Absatz 2 und Absatz 3, AusglAbgG heute für Bier anstatt eines Zolls Ausgleichsabgabe einzuheben ist.