Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1989

Geschäftszahl

89/17/0047

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/17/0350 E 9. Juni 1989 VwSlg 12945 A/1989 RS 8

Stammrechtssatz

Es entspricht allgemeinem Erfahrungsgut, dass auch äußerlich gleichartige Bedarfsgegenstände und -leistungen, wie etwa 14 grädiges Bier - jedenfalls von der Seite der Verbrauchererwartung her - erhebliche Qualitätsunterschiede aufweisen können. Bei Waren inländischer bzw. ausländischer Herkunft kann es sich um solche von anderer Art und Beschaffenheit handeln.